Kinderkrippe Sonnenhaus


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Subventionierte Plätze

Preise


Die Stadt Zürich fördert die familienergänzende Kinderbetreuung durch subventionierte Krippenplätze. Detaillierte Informationen darüber erhalten Sie auf der Hompage der Stadt Zürich.

Alle unsere Krippenplätze können durch die Stadt Zürich subventioniert werden, sofern die Eltern bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Subventionierung richtet sich nach der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung der Stadt Zürich (VOKB).

Wenn Sie einen subventionierten Platz beantragen möchten ( Subventionsantrag), benötigen Sie einen Wohnsitz in der Stadt Zürich und die beiden Dokumente BF und SBU (siehe unten). Sie gehen am besten wie folgt vor:

  • Beitragsfaktorbestätigung (BF) beantragen. Der Beitragsfaktor hängt von Ihren finanziellen und familiären Verhältnissen ab und bestimmt die Höhe der Subvention bzw. den Anteil, den Sie selber bezahlen müssen ( Elternbeitrag).
  • Bestätigung des subventionierten Betreuungsumfangs (SBU) beantragen. Mit dem SBU wid die maximale Anzahl Betreuungstage festgelegt, für die Sie Subventionen erhalten können. Hier muss begründet werden, weshalb Sie auf einen Krippenplatz angewiesen sind, z.B. Arbeit, Ausbildung, Arbeitslosigkeit (RAV), Deutschförderung des Kindes, physische oder psychische Überlastung der Eltern, etc.
  • Krippenplatz anfragen. Wenn Sie sich für einen Krippenplatz bei uns interessieren, können Sie mit uns einen Besichtigungstermin vereinbaren, am besten per Telefon (043 321 55 40). Wenn wir einen freien Krippenplatz haben, werden wir Ihr Kind sehr gerne bei uns aufnehmen. Bitte bringen Sie dazu BF und SBU mit.
  • Finanzierungsantrag. Wenn wir mit Ihnen eine Betreuung vereinbart haben und die beiden Dokumente BF und SBU vorliegen, reichen wir beim Sozialdepartement der Stadt Zürich (SD) einen Finanzierungsantrag ein.
  • Elternbeitragsberechnung. Wenn der Antrag bewilligt wird (Normalfall), erhält die Krippe vom SD eine Elternbeitragsberechnung (EBB). Diese ist Bestandteil des Betreuungsvertrages zwischen Eltern und Krippe. Sie legt verbindlich fest, wie hoch Ihr monatlicher Beitrag ist.


Wichtig: BF und SBU sind in der Regel 12 Monate gültig und müssen rechtzeitig vor Ablauf durch die Eltern erneuert werden. Entfällt die Subventionierung weil diese Dokumente fehlen, oder aus einem anderen Grund (z.B. Wegzug aus der Stadt Zürich), dann verrechnet die Krippe den Volltarif für nicht subventionierte Plätze.


Kinderkrippe Sonnenhaus, Wallisellenstrasse 255, 8050 Zürich, Tel. 043 321 55 40 | info@kinderkrippe-sonnenhaus.ch

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